Achtung! Nicht mehr bzw. nur noch kontrolliert verwenden!
Das Land NRW hat den Einsatz von padlet nahezu verboten. Alle Schulen sind dazu aufgefordert worden, den datenschutzrechtlichen Erfordernissen nachzukommen:
Die Schulen sind aufgefordert, den nicht datenschutzgerechten Einsatz der Plattform „Padlet“ zu unterlassen.
Hinweis: „nicht datenschutzgerecht“ ist der Einsatz von Padlet, wenn er
über privaten Endgeräte erfolgt oder über private Internetzugänge, etwa von zu Hause aus oder über Endgeräte mit Internetverbindung über Mobilfunk oder außerhalb des Standortes Schule oder von Geräten aus, die von Schülern auch für private Zwecke genutzt werden und wenn bei der Nutzung persönliche Inhalt eingebracht werden.
Unter allen diesen Bedingungen fallen bei der Nutzung von Padlet personenbezogene oder -beziehbare Daten an, welche es Padlet und den eingesetzten Dienstleistern ermöglichen, die Nutzer identifizierbaren Personen zuzuordnen. Padlet ist von daher nicht geeignet für Distanzunterricht, wenn es wieder solchen geben sollte. Hier muss auf Alternativen gesetzt werden.